Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen
und Finanzdirektoren

Aufgabe

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren tagte nachweislich zum ersten Mal am 12. September 1904 in Luzern und gab sich am 21. Mai 1910 ihre ersten Statuten. Sie stellt ein Verbindungsorgan der Vorsteherinnen und Vorsteher der Finanzdepartemente der Kantone dar.

Die Konferenz

  • bezweckt die Koordination sowie die Behandlung finanz- und steuerpolitischer Fragen, die für die Kantone von gemeinsamen Interesse sind;
  • nimmt insbesondere die Interessen der Kantone im finanziellen Bereich gegenüber dem Bund wahr;
  • fördert die Zusammenarbeit der Kantone unter sich und mit dem Bund auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzen durch gemeinsame Lösungen und Projekte, z.B. im öffentlichen Rechnungswesen;
  • informiert und dokumentiert die Kantone und die Öffentlichkeit über gesamtschweizerische Finanz- und Steuerfragen.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren arbeitet eng mit der KdK und den anderen kantonalen Direktorenkonferenzen zusammen. Auf Fachebene arbeitet sie mit Departementen des Bundes, mit Bundesämtern, der Schweizerischen Steuerkonferenz, der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen und der Schweizerischen Informatikkonferenz zusammen. Sie pflegt auch einen Informationsaustausch über die Schweiz hinaus, insbesondere im Steuerwesen, im Finanzwesen und in Finanzföderalismusfragen.

Organe der Finanzdirektorinnenkonferenz sind die Plenarversammlung, der Vorstand und die Revisonsstelle. Beschlüsse von grösserer politischer Bedeutung fasst die Plenarversammlung. Der Vorstand trifft sich im Durchschnitt alle zwei Monate und erledigt die wichtigsten Tagesgeschäfte. Ihm steht ein Sekretariat zur Verfügung.